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Die Kinder kommen auf verschiedenen Wegen zur Schule
Mit dem Fahrrad - Möglich für diejenigen, die in der Nähe der Schule wohnen, z.B. in Everswinkel. Ab 2 km Entfernung von der Wohnung zur Schule (bzw. 3,5 km ab Klasse 5) werden je gefahrenem Kilometer einfachen Weges 3 Cent von der Bezirks- regierung refinanziert; über den Fahrkreis beantragen.
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Mit dem Pkw der Eltern (alleine oder in Fahrgemeinschaften) - wenn die Schule auf dem Berufsweg der Eltern liegt und kein Schülerspezialverkehr auf dieser Strecke fährt. - wenn es keine öffentlichen Verkehrsverbindungen und keinen Schülerspezialverkehr gibt. Refinanziert werden von der Bezirksregierung für das erste Kind 13 Cent/km einfachen Schulwegs und je 3 Cent/km für jedes weitere mitfahrende Kind; ab Klasse 5 ist die Entfernung zum nächstliegenden Gymnasium maßgeblich, sofern es dort Aufnahmekapazitäten gibt.
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Mit dem öffentlichen Bus: - wenn es gute Verkehrsanbindungen gibt (z.B. von Münster Hbf oder von Freckenhorst) und - wenn die Kinder alt genug sind, diese selbständig zu nutzen. Refinanziert wird bis Klasse 4 die Busfahrkarte; ab der fünften Klasse ist pro Monat ein Eigenbeitrag je Kind von derzeit 12,00 Euro zu zahlen.
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Mit vollständig refinanzierten Taxen - wenn Kinder wegen Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf dieses Transportes bedürfen; dies muss in der Regel (amts)ärztlich nachgewiesen werden.
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Mit Schülerspezialverkehr: Schülerspezialverkehr wird von der Bezirksregierung bezuschusst; eine vollständige Erstattung gibt es für Kinder mit Behinderung und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf; es fahren Busse oder Bullis privater Bus-/Taxiunternehmen im Auftrag der Schule.
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Zur Zeit bestehende Schülerspezialverkehrslinien
1. a) Senden - Amelsbüren - Münster/Süd - Hiltrup - Angelmodde -Wolbeck - Alverskirchen - Everswinkel
b) Münster (Grevener Str.) - Münster/Mitte - Gremmendorf - Everswinkel
2. Ostbevern - Everswinkel
3. Warendorf - Everswinkel
4. a) Ahlen - Drensteinfurt - Albersloh - Everswinkel
b) Beckum - Vorhelm - Tönnishäusschen - Sendenhorst - Everswinkel
c) Ahlen - Hoetmar - Everswinkel
d) Oelde - Ostenfelde - Ennigerloh - Everswinkel
5. a) Telgte - Everswinkel
b) Vadrup - Westbevern - Telgte - Müssingen - Everswinkel
6. Münster/Nord-Ost u. Handorf
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Die Eltern jeder Verkehrsroute bilden eine Fahrgemeinschaft. Die Organisation dieser Fahrgemeinschaften erfolgt durch den Arbeitskreis "Fahrkreis". In der Regel ist die Einrichtung einer neuen Route erst ab 6-8 Kindern finanzierbar; trotzdem deckt die Refinanzierung der Bezirksregierung meist nicht die gesamten Kosten. Um unnötige Härten zu vermeiden, werden die nicht refinanzierbaren Kosten solidarisch auf die Eltern der jeweiligen Route verteilt. Dieser Eigenanteil liegt zur Zeit zwischen 15 € und 40 €. Der Fahrkreis bemüht sich um einen Interessensausgleich aller Beteiligten. Dabei ist es nicht immer möglich, jeden Wunsch zu erfüllen.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Teilweise sind trotz des Busverkehrs Privatfahrten erforderlich, um die Kosten im Rahmen zu halten.
- Es können Wartezeiten entstehen, die im Hort überbrückt werden können.
- Es können nicht überall Haltepunkte eingerichtet werden, darüber entscheidet der Fahrkreis.
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Der Fahrkreis bemüht sich, während des Schuljahres neu hinzukommende Kinder aufzunehmen. Dies ist leider nicht immer sofort zu bewerkstelligen, da dazu oft Routenumstellungen erforderlich sind oder weil die Buskapazitäten ausgeschöpft sind. Die Eltern neuer Kinder sollten sich so frühzeitig wie möglich mit den zuständigen AnsprechpartnerInnen in Verbindung setzen.
Koordinatorin des Fahrkreises: Christiane Weißen, Tel.: 02582-991818 E-Mail: buero@waldorfschule-everswinkel.de
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